| Stand:20.01.2008 | Tischler - Wendloher Weg 18 - 20251 Hamburg | Tel.: 040 18156065 |
![]() |
| AGB | ||
| Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Frank Dückershoff Tischler Fenster Türen Holz- und Bautenschutz 1. Bauleistungen 2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen
2.2 Liefertermin / Lieferfrist
2.3 Gewährleistung 2.4 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergägenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlaß oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 2.5 Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen ( Farbe und Struktur ), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehandelten , soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien ( Massivhölzer und Furniere ) liegen und üblich sind. Für die Herstellung nicht sichtbarer Teile ist die Verwendung Austauschhölzern zulässig. Auch die Verwendung optisch nicht einwandfreier Hölzer ist an nicht sichtbaren Teilen üblich und kein Grund zur Beanstandung. 2.6 Für alle Arbeiten gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewähleistungsfristen. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf zugelieferte Teile wie Beschläge, Elektrogeräte und Spülen. 3. Vergütung 4. Eigentumsvorbehalt 4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. 4.2 Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstendes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung des Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab. 4.3 Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. 4.4 Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa erntstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehalsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswerdes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände. 5. An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. 5.1 An unsere
Angebote sind wir 4 Wochen gebunden. 5.2 Die Anlieferung
und Montage ist, falls nicht anders ausgewiesen, im Preis enthalten.
Bei Entfernungen über 30 Minuten wird die Anfahrt gesondert berechnet. |
||